Werbungskosten

Steuerliche Absetz­barkeit von Coaching- und Bildungs­maß­nahmen

Bildungsmaß­nahmen und Coaching­auf­wendungen sind im Zuge der Arbeit­nehmer­ver­anlagung oder Einkommen­steuer­erklärung absetzbar, wenn ein eindeutiger Zusammen­hang mit dem gegen­wärtigen oder einem angestrebten Beruf nachge­wiesen werden kann.

Z.B. ist ein Wissenschafts­coaching für die meisten Studierenden und Akademiker eine steuerlich absetzbare Bildungs­maß­nahme, da angenommen werden kann, dass die Fähig­keit des wissen­schaftlichen Denkens und Arbeitens der beruflichen Entwicklung dient. Gleiches gilt für ein Lern- und Prüfungs­coaching.

Sind die vermittelten Kenntnisse und erarbeiteten Fähig­keiten jedoch von allgemeiner Natur und ebenso gut im privaten Lebens­bereich wie auch im Berufs­leben anwendbar, dann fehlt die Grund­lage für eine steuerliche Abzugs­fähig­keit der Coaching- und Bildungs­maßname, z.B. bei einem Persönlich­keits­coaching oder Kommuni­kations­training.

Allerdings ist ein Bewerbungs­training, ein beruflich bedingtes Deeskalations­training, eine didaktische Weiter­bildung (z.B. Anwendung kreativer Methoden in Patienten- und Klienten­gesprächen) oder ein Präsentation­straining für die Defensio einer wissen­schaftlichen Arbeit steuerlich absetzbar, obwohl es sich in all diesen Fällen in gewissem Sinne um ein Kommunikations­training handelt.

Grundsätzlich unterscheidet die Finanz­behörde zwischen folgenden steuerlich absetzbaren Bildungs­maßnahmen:

Im Werbungskosten-ABC und Steuerbuch 2025 (PDF, 3 MB) des Bundes­ministeriums für Finanzen findest du weitere Infos und Erklärungen zu allen wesentlichen Werbungskosten.